Alles rund um Miete und Wohnung 

Für eine erste Orientierung haben wir hier alltägliche Fragen sowie nützliche Hinweise und Wohntipps für Sie zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen

Alles rund um Miete und Wohnung 

Ja. Die Vermietung der Wohnungen erfolgt provisionsfrei. 
Nein, das Wort "Beamten" im Firmennamen stammt aus der Gründungszeit unseres Unternehmens, in der wir mit dem Bau öffentlich geförderter Wohnungen begonnen haben. Seit vielen Jahren betätigen wir uns nun im freifinanzierten Wohnungsbau. Diese Wohnungen unterliegen keinen öffentlichen Bestimmungen. Eine Ausnahme bilden lediglich Wohnungen im Altbestand, die außer von öffentlich Bediensteten nur dann angemietet werden können, wenn sie „freigegeben“ wurden. 
Nein, da wir keine Genossenschaft sind, sondern ein privater Vermieter, sind keine Genossenschaftsanteile zu zeichnen. 
Die Wohnungsvermittlung erfolgt über ImmoScout24. Bitte bewerben Sie sich direkt über das jeweilige Wohnungsangebot.  
Ob ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Objekt ab. Entsprechende Hinweise finden Sie in den Wohnungsangeboten. 
Nein. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt ausschließlich über die veröffentlichten Angebote.

Mietvertrag und Nutzung 

Die Mietverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Typische Nebenkosten sind z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Grundsteuer. Die Abrechnung muss sich nachvollziehbar an den im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüsseln orientieren.
Gemäß § 16 unseres Mietvertrages ist nur die Haltung von Kleintieren in haushaltsüblichem Umfang erlaubt. Die Haltung von sonstigen Haustieren, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist aus Rücksicht auf die Hausgemeinschaft im Einzelfall und in Ausnahmefällen mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.
Bauliche Veränderungen oder größere Eingriffe in die Bausubstanz bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. 
Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Grundmieten, d.h. ohne Betriebs- oder Heizkostenvorauszahlung. Sie wird gem.§ 551 Abs. 3 BGB zu den üblichen Zinssätzen angelegt. 
Vermietet die BEWOG auch Zimmer an Studenten? 
Grundsätzlich vermieten wir keine separaten Zimmer einer Wohnung. Sie können sich jedoch gerne als WG für eine Wohnung bewerben. In unserem Wohnungsbestand befinden sich zudem kleine 1- und 2-Zimmerwohnungen. 
Ja, es gibt eine verbindliche Hausordnung für unsere Häuser. Diese ist Ihrem Mietvertrag als Anlage beigefügt.
Leider haben Sie nicht die Möglichkeit, bei uns Häuser oder Wohnungen zu kaufen. 

Wohnung und Ausstattung 

Ein Teil des Wohnungsbestands bietet barrierearme oder barrierefreie Wohnungen. Informationen hierzu finden Sie in den jeweiligen Wohnungsangeboten. 
Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Ursache des Schadens. Bitte melden Sie Schäden grundsätzlich über die Schadensmeldung oder bei Ihrem Ansprechpartner. 
Korrekte Mülltrennung hilft, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten. Trennen Sie Abfälle nach Papier, Verpackungen (z. B. Kunststoff, Metall und Verbundstoffe im Gelben Sack oder der Gelben Tonne), Bioabfall und Restmüll. Achten Sie darauf, Verpackungen restentleert zu entsorgen – Ausspülen ist meist nicht notwendig. Glas gehört nach Farben sortiert in die vorgesehenen Container 
(weiß, grün, braun). Sonderabfälle wie Batterien, Elektrogeräte oder Farben dürfen nicht in den Hausmüll und müssen separat entsorgt werden.  
Der Austausch von Verdunstergeräten durch elektronische Heizkostenverteiler führt häufig zu höheren Verbrauchseinheiten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch höhere Heizkosten. Moderne Geräte erfassen auch kleinste Wärmeentnahmen präzise. Die bessere Messgenauigkeit sorgt für fairere Abrechnungen und senkt den Preis pro Einheit. Mehr Informationen erhalten Sie hier
Nach dem Einbau neuer elektronischer Heizkostenverteiler steigen die Verbrauchsanzeigen oft sichtbar an. Das bedeutet jedoch nicht automatisch höhere Heizkosten. Die modernen Geräte erfassen den Verbrauch genauer und mit höherer Auflösung. So zahlen Nutzer nur für tatsächlich verbrauchte Wärme. Mehr Informationen erhalten Sie hier
Informationen zu den Funk-Heizkostenverteilern Minometer M8 Radio finden Sie auf der Hersteller Website.
Informationen zu dem Minol Connect Funksystem finden Sie auf der Hersteller Website.

Schäden und Notfälle 

Schäden können bequem über das Schadensmeldeformular auf unserer Website gemeldet werden. <<Link zum Schadensformular>> 
Ein Notfall liegt vor, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht oder ein erheblicher Schaden droht, z. B. bei: 
1. Wasserrohrbruch 
2. Heizungsausfall in der Heizperiode 
3. Stromausfall im Gebäude 
<<Link zur Service-Übersicht>> 
Stellen Sie sofort die Wasserzufuhr ab (wenn möglich) und informieren Sie uns umgehend. Dokumentieren Sie den Schaden und versuchen Sie, Folgeschäden zu 
minimieren. 
<<Link zur Service-Übersicht>> 
Die Rufbereitschaft ist ausschließlich für dringende Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten vorgesehen. 
<<Link zur Service-Übersicht>> 

Kündigung und Service 

Für die Kündigung steht ein Kündigungsvordruck im Downloadbereich zur Verfügung. <<Link zur Service-Übersicht>> 
Sie können jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie wird dann zum Ende des übernächsten Monats gültig.
Die Rückgabe der Wohnung erfolgt gemäß den Regelungen im Mietvertrag. Bitte stimmen Sie den Auszug frühzeitig mit Ihrem Ansprechpartner ab. 
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich nach dem Standort Ihrer Wohnung. Die Kontaktdaten finden Sie im Bereich „Kontakt“.